Oje, AfD
- Milaidin

- 24. Juli 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Aug. 2019
Der Landeswahlausschuss in Sachsen hatte vor einiger Zeit ja mehr als die Hälfte der Kandidaten von der Liste der AfD in Sachsen gestrichen – wegen Formfehlern. Die Amateure für Deutschland hatten nämlich zwei Listen eingereicht und ihre Kandidaten überdies nicht bei einem zentralen Parteitag (sondern bei zwei Parteitreffen) gewählt.
Das scheint irgendwie nicht ganz zulässig zu sein, aber das konnte in der AfD natürlich niemand wissen. Hat wohl keiner in den Wahlstatuten nachgelesen, wie das so läuft.
Stattdessen witterten die Analphabeten für Deutschland prompt eine Verschwörung der etablierten Parteien und kamen auf die pfiffige Idee, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, weil, so Alexander Gauland, "die Oppositionspartei, die in Sachsen stärkste Partei werden soll, mit Tricks sozusagen von ihrem Wahlsieg entmachtet werden soll".
Jetzt wurde die Verfassungsbeschwerde heute aber leider, leider von diesen ahnungslosen Richtern in Karlsruhe abgelehnt – wieder wegen Formfehlern.
Mwahahaha! Ich mach mir gleich in die Hose. Wie blöd kann man eigentlich sein?
Abgesehen davon wurde die AfD in diesem Fall ja eigentlich nicht von ihrem Wahlsieg entmachtet (was als Aussage für sich ja schon Quark ist), sondern vor ihrem Wahlsieg, aber das nur am Rande ...






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